Online-Shops, die den Abschluss von Reiseverträgen mit anderen Anbietern (Leistungsträgern) vermitteln und selbst nicht Vertragspartner hinsichtlich dieser Leistungen werden (Vermittler), müssen vor Entgegennahme einer Bestellung den Verbraucher klar und verständlich informieren über:
- den Umstand, dass der Vermittler nicht Vertragspartner hinsichtlich der vereinbarten Leistung ist; - den Namen und die Anschrift des Vertragspartners der vereinbarten Leistung; - und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der vereinbarten Leistung.
Der Vermittler muss zudem sicher stellen, dass die Leistungsträger die Anforderungen an Reisebüros erfüllen.
|