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Reisevertrag
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Anforderungen an Reisebüros
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Vorvertragliche Informationen
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Neben den Allgemeinen Qualitätsanforderungen an Online-Shops müssen Reiseveranstalter noch zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen:
Vorvertragliche Informationen Vor Entgegennahme einer Bestellung muss der Reiseveranstalter den Verbraucher an geeigneter Stelle klar und verständlich informieren über: - den Reisepreis (Endpreis) und die Zahlungsmodalitäten, insbesondere über die Höhe einer evtl. zu leistenden Anzahlung und die Fälligkeit des Restbetrages; - Hinweise auf vorbehaltene Preisänderungen sowie deren Bestimmungsfaktoren und auf nicht im Reisepreis enthaltene Kosten; - den genauen Zielort oder, wenn die Reise mehrere Aufenthalte umfasst, die einzelnen Zielorte sowie die einzelnen Zeiträume und deren Termine; - Tag, Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr; - die Transportmittel (Merkmale und Klasse); - die Art der Unterbringung (Art, Lage, Kategorie oder Komfort und Hauptmerkmale sowie ggf. die touristische Einstufung); - die Art der Verpflegung (z.B. Halbpension); - Informationen über den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit unter Angabe von Namen und Anschrift des Versicherers; - ggf. die Reiseroute (z.B. bei Rundreisen); - ggf. Pass- und Visumerfordernisse; - ggf. gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind (z.B. Impfungen, Atteste); - ggf. eine für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl; - ggf. Besuche, Ausflüge und sonstige im Reisepreis inbegriffene Leistungen
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Reisebestätigung und Allgemeine Reisebedingungen
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Spätestens mit Lieferung der Reiseunterlagen muss dem Verbraucher eine Reisebestätigung zugehen, die folgende Angaben enthält: - Name und Anschrift des Reiseveranstalters; - die Allgemeinen Reisebedingungen (sofern vorhanden); - die Vorvertraglichen Informationen
Für Reisevermittler gelten weitere spezielle Anforderungen.
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