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Patientenverfügung

Niemand denkt gerne daran, aber wie schnell kann der Urlaub plötzlich im Krankenhaus enden.

Der eine hängt dann an Schläuchen, von denen er lieber abgetrennt sein möchte, dem anderen graut bei dem Gedanken, daß sein Körper ein Ersatzteillager für Dritte wird.

Daher ist die Abfassung einer Patientenverfügung vor dem Urlaub sinnvoll, bzw. die Überprüfung der einmal getroffenen Entscheidungen.
Wurde dazu ergänzend einer Person des eigenen Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt, wird im Ernstfall in seinem Sinne gehandelt.

In der Patientenverfügung werden die persönlichen Wünsche für die medizinische Behandlung und Pflege dokumentiert.

In der Vorsorgevollmacht wird geregelt, wer die persönlichen Rechtsgeschäfte und Finanzangelegenheiten in dieser Situation übernimmt.


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