Die Reiseabbruch-Versicherung braucht man für die Notfälle.
Man hat sich so auf den Urlaub im nagelneuen Hotel gefreut und landet mitten in einer Baustelle. Der Reiseleiter zuckt die Schulter. Was nun?
Wenn der Reisende aus berechtigten Gründen die Reise abbricht und nach Hause zurückfliegt ist der Urlaub perdu aber der Reisende muss nicht auf den Kosten sitzenbleiben, denn die Reiseabbruch-Versicherung zahlt den Urlaubsschaden und holt sich das Geld vom Reiseveranstalter auch gegen dessen Willen zurück.
Für nicht-mitteleuropäische Urlaubsländer ist die Reiseabbruch-Versicherung eigentlich Pflicht.
Im Reiserechts-Register können Sie zahlreiche Horrorstories (Sachverhalte) nachlesen, die zu Reiseabbruch führten.