Thrombose und Langstrecken | Urteile Flugreise  

Transportschaden

Transportschaden
● Wenn ein wertvolles Musikinstrument im Frachtraum eines Fliegers beschädigt wird, muß die Airline für den Schaden aufkommen. Das Personal muß es geeignet verstauen.
(OLG Celle, Az.: 11 U 246/06)




Impressum Kontakt Information AGB Widerrufsrecht Haftungsausschluss Datenschutz Hilfe Download