Sturz im Terminal
Fluggesellschaft haftet nicht für Sturz im Terminal Stürzt ein Passagier in einem Abfertigungsgebäude eines Flughafens kann die Airline, bei der der Passagier den Flug gebucht hatte, nicht dafür haftbar gemacht werden, da der Sturz keine luftfahrttypische Gefahr realisiert , wie z.B. beim Sturz auf einer Gangway-Treppe (AG Frankfurt 29 C 2484/04-69
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