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Stornierung

Stornierung

Bei Stornierung eines Fluges müssen die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren erstattet werden
Wird ein Flug storniert muss eine Stornogebühr bezahlt werden, die je nach Fluggesellschaft und Zeitpunkt der Stornierung zwischen 20 bis 100 Prozent vom Ticketpreis beträgt, einige Fluggesellschaften erheben auch eine pauschale Stornogebühr. Einige Fluggesellschaften rechnen allerdings die vom Kunde bezahlten Steuern und Gebühren, im Falle einer Stornierung mit der Stornogebühr auf. Weil für die Fluggesellschaft im Stornierugnsfall für die betreffende Person keine Kosten für Steuern und Gebühren entstehen, müssen diese jedoch im vollem Umfang erstattet werden.

Flugangst kann Grund für Reiserücktritt sein
Wer kurz vor dem Flug plötzlich Angstzustände bekommt und deswegen nicht mitfliegen kann, kann unter bestimmten Umständen für die Erstattung der Kosten seine Reiserücktrittversicherung in Anspruch nehmen. Die Versicherung müsse in jedem Fall dann zahlen, wenn ein Arzt wegen der Flugangst (plötzlich Schweißausbrüche und heftiges Gliederzittern) von der Reise abgeraten hat (LG Koblenz 14 S 251/03)

Nach Check-In kein Reiserücktritt

Flugurlauber, die ihr Gepäck schon eingecheckt haben, dann aber die Reise plötzlich abbrechen müssen (Frau bewusstlos zusammengebrochen), können nicht auf Zahlungen der Rücktrittsversicherung hoffen. (LG München, 31 S 14352/01)

Nur eine extra Reiseabbruch-Versicherung (ab 8 €) schützt gegen ein vorzeitiges Ende der Ferien.






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