Gepäckinformationen dürfen auf Englisch sein In Deutschland haben Passagiere keinen Anspruch darauf, dass in ihrem Flugschein alle Informationen auch auf deutsch verfasst sind. Es reicht, wenn die Hinweise in einer allgemein verbreiteten Sprache ( Englisch) zu lesen sind (AG Offenbach, 340 C 126/04).
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