Angst kein Grund um Rücktritt Eine gestartete Maschine mußte nach kurzer Zeit wieder zum Flughafen zurückkehren, weil sie nicht auf die erforderliche Flughöhe gekommen war. Die Reisenden lehnten es ab, die Maschine nach der erfolgten Reparatur wieder zu betreten - zu Unrecht. Reisende müssen es hinnehmen, wenn ein Flugzeug wegen eines technischen Defektes zwischenlandet, um repariert zu werden. (AG Düsseldorf, Az: 32 C 12495/97)
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