Luftverkehrsrecht | Angst kein Grund zum Rücktritt  

Abflugzeiten Charterflug

Abflugzeiten Charterflug
Abflugzeiten bzw. Ankunftzeiten sind bei Charter-Flügen im Gegensatz zu Linienflüge nicht verbindlich, wenn sich der Reiseveranstalter in einem Begleitschreiben ausdrücklich Änderungen vorbehält (LG Frankfurt a.M, Urteil vom 11.11.1999)

Wenn der Reiseveranstalter ausdrücklich in den AGB auf den "Änderungsvorbehalt" bezüglich des Reiseverlaufes hinweist, entfällt eine Reisepreisminderung, wenn der Urlauber wegen der kurzfristigen Vorverlegung des Rückfluges um einige Stunden, nicht an einen geplanten Ausflug teilnehmen konnten. (AG Hannover (AZ 560 C 4074/02)




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