Höhere Gewalt
Bei Höherer Gewalt beseht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung
Fällt ein Linienflug wegen höherer Gewalt (Schneefall) aus, können sich Passagiere von der Airline nicht die Kosten für Ersatztickets erstatten lassen. Da es sich bei einem Linienflug um ein Fixgeschäft handelt, entfällt der Beförderungsanspruch (AG Simmern 3 C 687/04).
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