Flug verpaßt
Keine Entschädigung bei Verspätung der Deutschen Bahn Die Deutsche Bahn AG kann nicht dafür haftbar gemacht werden, falls wegen verspäteter Zugverbindung der Flug verpasst wird. In solchen Fällen kann sich die DB auf die aus dem Jahre 1938 stammende Eisenbahnverordnung berufen (LG Frankfurt AZ: 2-1 S 131/03)Flugzeiten bei einem Charterflug rückbestätigen lassen Wenn der Reiseveranstalter im Reisebestätigungsschreiben und den Reisebedingungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Flugzeiten ändern könnten und sich der Pauschalreisende die Flugzeiten i.d.R zwei Tage vor dem jeweiligen Abflugtermin bestätigen lassen müssen, muß sich der Urlauber daran halten. Ansonsten kann er kein Geld rückfordern (AG Duisburg AZ 45 C 1310/03) Wer eine Reise bucht, für den sind die im Vertrag genannten Bedingungen bindend. Das gilt auch dann, wenn Mitarbeiter der Fluggesellschaft andere Auskünfte geben. Laut Vertragsbedingungen hätte der Fluggast sich ein bis zwei Tage vor dem Rückflug den Termin bestätigen lassen müssen (AG Hannover, 565 C 19922/03)
Airlinekürzel und Flugnummer auf der Anzeigetafel eines Flughafens reichen als Information Ein Fluggast kann keinen Schadensersatz verlangen, wenn er den Flug verpasst, weil auf den Anzeigetafeln des Frankfurter Flughafens nicht die Fluggesellschaft des betreffenden Fluges dargestellt wird, sondern nur Flugnummer und Airlinekürzel stand. AG Bad Homburg (Az.: 2 C 1001/01-17)
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