Busfahrt statt Flug Bei einem kurzen Transfer müssen Reisende hinnehmen, daß sie - entgegen der ursprünglichen Planung - mit dem Bus statt mit dem Flugzeug befördert werden. Ein Wechsel des Verkehrsmittels ist lediglich "eine unbeachtliche Abweichung vom zugesicherten Reiseverlauf ", für die der Veranstalter weder Preisminderung noch Schadenersatz zu leisten hat. (AG Bonn Az.: 18 C 140/96)
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