Änderung Zielflughafen Pauschalurlauber müssen es nicht hinnehmen, wenn ihr Zielflughafen geändert wird und sie einen Teil der Strecke mit dem Bus befördert werden. Dafür ist eine Minderung des Reisepreises von 100€ gerechtfertigt (AG Gifhorn Gifhorn, 2 C 655/04)