Reiserecht-Portal

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Auf diesen Seiten erhalten Sie Informationen zum Reiserecht. Alternativ können Sie auch im Internet oder Fachzeitschriften langwierig recherchieren...

Sie sind gerade im Urlaub und mit Reisemängeln konfrontiert?
Der Urlaub ist schon vorbei und etwas war nicht in Ordnung
Was können Sie tun?


Von der Entschuldigung und Mangelbeseitigung bis zur kompletten Reisekosten-Erstattung - bei Pauschalreisen ist alles möglich, denn Sie haben das Reiserechtsgesetz auf Ihrer Seite.
Was sind die wichtigsten Reisemängel?
Wie beurteilen die Gerichte die Reisemängel?
Wieviel Prozent Schadensersatz oder Minderung gibt es bei bestimmten Reisemängel?
Darüber informiert die Sammlung von Urteilen und Musterbriefen im Reiserechts-Register.
Bei vielen Urteilen können Sie den Sachverhalt einsehen und bei allen Urteilen die Entscheidungsgründe bestellen, häufig bevor die Urteilkstexte in anderen Fachzeitschriften veröffentlicht werden.
In den Musterbriefen stehen rechtssichere Formulierungen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Finden Sie zu Ihrer speziellen Fragestellung zu wenig Information, dann empfehlen wir Ihnen, anwaltlichen Rat anzufordern.








Das Reiserecht

Im Reiserecht sind Reisen geregelt, d.h. gemeinsames Auftreten von mindestens zwei Leistungen (z.B. Unterkunft und Beförderung)

Mit „Reiserecht“ werden im weiteren Sinne folgende Vorschriften (zum Downloaden) bezeichnet zum
Reisevertragsrecht [25 KB] “
„Reisevermittlungsrecht“
„Wettbewerbsrecht“
"Preisangabenverordnung"
„Reiseversicherungsrecht“
„Individualreiserecht“
"Verordnung über die Informationspflichten von Reiseveranstalten [16 KB] "
"EU-Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen [49 KB] "
"Montrealer Übereinkommen [106 KB] "




Der größte Teil der Reisen (2006 ~ 40 Millionen) erfolgt als „Pausschalreise“ i.d.R. mit gemeinsamer Buchung von Transport und Unterkunft. .

Das Recht der Pauschalreise, genauer das „Reisevertragsrecht [25 KB] “, ist in folgenden Vorschriften geregelt.
§§ 651a-m BGB, §§ 241 ff BGB, § 321 BGB, § 353 BGB, Art 28, Art 29, Art 229, Art 238 EGBGB

Hier die Links zu den offziellen Gesetzestexten.
§ 651a Reisevertrag
§ 651b Vertragsübertragung
§ 651c Abhilfe
§ 651d Minderung
§ 651e Kündigung wegen Mangels
§ 651f Schadensersatz
§ 651g Ausschlussfrist, Verjährung
§ 651h Zulässige Haftungsbeschränkung
§ 651i Rücktritt vor Reisebeginn
§ 651j Kündigung wegen höherer Gewalt
§ 651k Sicherstellung; Zahlung
§ 651l Gastschulaufenthalte
§ 651m Abweichende Vereinbarungen





Reiserecht Rechtsvorschriften des Reiserechts

Montrealer Übereinkommen Frangen an den Luftrechts-Experten Prof. Dr. jur. Ronald Schmid, Rechtsanwalt in Frankfurt a.M. u...

Verordnung (EU) 261/2004 Verordnung (EU) 261/2004

Verordnung (EU) 1107/2006 Verordnung (EU) 1107/2006 stärkt Fluggastrechte von Senioren und Behinderten

Reisevermittlungsvertrag Rechte und Pflichten des Reisevermittlungsvertrags

Luftverkehrsrecht Rechtsvorschriften des Luftverkehrsrecht

Bahnreisen Rechte auf Bahnreisen

Schiffsreisen Rechte der Passagiere auf Schiffsreisen

Reiseversicherungen

Reiseschiedstelle schnell und günstig


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Die häufigsten Fragen zum Luftverkehrsrecht

Wir fragten den Luftrechts-Experten Prof. Dr. Ronald Schmid, Rechtsanwalt in Frankfurt a.M. und Professor für Luftverkehrsrecht an den Technischen Universitäten Darmstadt und Dresden.

Fragen zur Haftung nach dem Montrealer Übereinkommen [106 KB]


- In der Luftfahrt ist jetzt das Übereinkommen von Montreal in Kraft getreten, das die Haftungsgrenzen bei Flugzeugunfällen herauf setzt.

- Was haben die Passagiere davon?

- Gilt das auch für Billigflieger?

- Bedeuten diese höheren Haftungsgrenzen nicht ein enormes Risiko für die Fuggesellschaften?

- Innerhalb welcher First muss ein Reisender Klage erheben, wenn es zu keiner einigung kommt?


Hier die Antworten zur
Haftung nach dem Montraler Übereinkommen



Wir fragten den Luftrechts-Experten Prof. Dr. Ronald Schmid weiterhin zur Passagierrechte-Verordnung [49 KB] (Verordnung [EG] Nr. 261/2004)

- Bekommt man bei Flugverspätung eine Ausgleichszahlung?

- Ein Passagier muss wegen technischer Probleme 30 Stunden auf seinen Abflug warten. Ist das noch eine Verspätung oder schon eine Annullierung des Fluges?

- Kann bei einer Flugannullierung immer eine Ausgleichsleistung gefordert werden?

-
Wie hoch ist die Ausgleichsleistung bei Flugannullierung und Nichtbeförderung?

- Muss ein Reisender einen Fluggutschein akzeptieren?

- Gilt die Verordnung für alle Fluggesellschaften?

- Ein Flugzeug fliegt nicht, weil am Zielflughafen schlechtes Wetter herrscht. Ist das ein Entlastungsgrund für die Airline?

- Welche ersten Erfahrungen gibt es? Wie verhalten sich die Airlines?

- Wo kann ein Fluggast klagen?

- Airlines streichen den Rückflug, wenn man den Hinflug nicht angetreten hat? Ist das zulässig?

- Hat man in diesem Fall Ansprüche?

- Wann verjähren die Ansprüche?


Hier die Antworten zur
Verordnung [EG] Nr. 261/2004




Dr. Ronald Schmid Rechtsanwalt und Professor für Luftrecht und Reiserecht

Gerichtsverfahren

Wegen des hohen Prozessrisikos empfiehlt sich die gerichtliche Auseinandersetzung nur mit einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung.




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